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ausgezeichnete Krankenversicherungstarife

Kostenlos mitversichert sind in der Jagdhaftpflichtversicherung je 2 Hunde, Frettchen und Beizvögel zu eigenen, privaten Zwecken;
die Hunde müssen eine Brauchbarkeitsprüfung nach den Vorschriften eines Bundeslandes der Bundesrepublik Deutschland durchlaufen und bestanden haben oder sich in jagdlicher Ausbildung oder Abrichtung zum Zwecke der Prüfung befinden.

Sind mehr als drei Jagdhunde, Frettchen, und/oder Beizvögel - eigene und fremde - vorhanden, so gilt der Versicherungsschutz je für die beiden Tiere, die am längsten im Besitz des Versicherungsnehmers sind.

Für Hundezwinger ist eine besondere Versicherung notwendig.

Im Rahmen der Haltung von 2 Jagdhunden gelten auch Jagdhundwelpen bis zu einem Alter von 12 Monaten versichert, ohne daß es des Nachweises der jagdlichen Abrichtung bedarf.

Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Hüters, sofern er nicht gerwerbsmäßig tätig ist.

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf die Verwendung der versicherten Hunde, Frettchen, Beizvögel zu jagdlichen Zwecken, sondern er umfasst das Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers aus dem Besitz der Tiere auch außerhalb der Jagd.

Schäden an fremden Hunden, Frettchen und Beizvögeln, die sich zum Führen, Ausbilden, Abrichten, zur Aufbewahrung oder aus sonstigen Gründen in der Obhut des Versicherungsnehmers befinden, sind nicht mitversichert.

Weitere Jagdhunde, Frettchen und Beizvögel können gegen eine geringe Mehrprämie mitversichert werden.

 

 

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